KLINIKEN - SPEZIALISTEN - INSTITUTIONEN

Dr. Michel Schlim

Kontakt

Dr. Michel Schlim

Facharzt für Psychiatrie; ÖAK-Diplom für Psychosomatische Medizin

Höhenstraße 5
6020 Innsbruck


Bundesland: Tirol

Region / Bezirk: Innsbruck

Telefon: 0512 / 390 423

Fax: 0512 / 251 752

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Verrechnung - Kassen: Wahlarzt-Basis

Fremdsprachen: Englisch, Französisch

Wegbeschreibung:
Routenplaner

Termine


Termine und Ordinationszeiten

  • Um ohne Zeitdruck Untersuchungen und ausführliches Beratungsgespräch für meine Patient/Innen zu ermöglichen, ist eine TERMINVEREINBARUNG UNBEDINGT NOTWENDIG.
  • Derzeit sind Ordinationstermine innerhalb 7 Tage möglich. Für Akutfälle ist sofort ein Termin möglich, wobei ebenfalls eine telefonische Voranmeldung notwendig ist.
  • Terminvereinbarung: Telefon (0512) 390 423

Ordinationszeiten

Montag: 18:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 bis 20:00 Uhr
Donnerstag: 18:00 bis 20:00 Uhr
Freitag:: 14:00 bis 20:00 Uhr

Leistungen


Diagnose und Behandlung

Im Vordergrund meiner ärztlichen Tätigkeit steht das vertrauensvolle Gespräch mit der Patientin oder dem Patienten. Nach einer exakten Untersuchung und Diagnosestellung ist gegebenenfalls eine ärztliche Behandlung notwendig:
  • medikamentöse Therapie
  • Gesprächstherapie
  • ärztliches Beratungsgespräch

Spezialgebiete - Störungen - Krankheiten

Depression

  • Gekennzeichnet sind Depressionen durch Bedrücktheit, Pessimismus und Freudlosigkeit. Ebenso können sich Energiemangel, innere Unruhe oder Verlangsamung, Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten und Appetitstörungen zeigen.
  • Depression ist ein Krankheitszustand und erfordert eine spezielle Behandlung.

Angsstörungen

  • Angsterkrankungen gehören weltweit zu den häufigsten psychiatrischen Störungen. Angsterkrankungen haben eine Vielzahl körperlicher und psychischer Symptome und treten häufig im Zusammenhang mit einer Depression auf. Häufige Formen von Angsterkrankungen sind:
    • Phobien (Angst mit bestimmten Auslösern - z.b. Flugzeug, Brücken)
    • Panikattacken (Plötzlich auftretende Angstattacken ohne erkennbare Auslöser)
    • Generalisierte Angsterkrankung (mehr oder weniger Dauerangst ohne erkennbare Auslöser)

Schmerzstörungen

ADHS - Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperaktivitätssyndrom

  • ADHS bzw. ADS, so wird eine, schon im Kindesalter beginnende, psychische Störung genannt. Symptome sind Aufmerksamkeitsschwäche, impulsives Verhalten und manchmal auch Hyperaktivität.
  • Nicht jedes unaufmerksame, zappelige, Kind ist hyperaktiv bzw. hat ADHS! Vielleicht ist es eben nur sehr verspielt, lebendig, lebhaft und reizoffen. Auch kann das Verhalten ganz andere, vielfältige Ursachen haben. Daher ist eine genaue ärztliche Abklärung notwendig.

Suchterkrankungen

Posttraumatische Belastungsstörung

Persönlichkeitsstörung

Kosten?


Informationen über Wahlarztsystem

Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.

Das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung ist jedenfalls verantwortlich für die starke Zunahme an Wahlarztordinationen, da es von den Kassenärzten nicht ausreichend befriedigt werden kann.

Die Vorteile des Wahlarztes?

Die Gründe, weshalb Patienten einen Wahlarzt aufsuchen, sind unterschiedlich. Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist mit dem Faktor „Zeit" verbunden. Dies bezieht sich sowohl auf die Untersuchungszeit ("der Arzt hat Zeit für mich") wie auch die Wartezeit in der Ordination oder auf einen Termin.
  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für das Arzt-Patient-Gespräch.
  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für die Untersuchung und Befundbesprechung.
  • Flexible Ordinationszeiten und kurzfristige Termine.
  • Nahezu keine Wartezeiten in der Ordination.
  • Sie haben freie Arztwahl und wählen den Arzt ihres Vertrauens.
  • Wahlärzte sind in allen Fachgebieten vertreten, auch in jenen, in denen es keine Kassenärzte gibt.
  • Wahlärzte bieten auch Leistungen an, die im Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind.

Was kostet der Wahlarzt

Wahlärzte haben die Möglichkeit Ihre Honorare frei zu bestimmen. Scheuen Sie sich nicht, den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.

Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Jeder Patient hat aber die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen. Er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für die selbe Leistung erhält.

Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie bzw. komplementärmedizinische Leistungen, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
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