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KLINIKEN - SPEZIALISTEN - INSTITUTIONEN
Dr. Michel Schlim
Kontakt
Dr. Michel Schlim
Facharzt für Psychiatrie; ÖAK-Diplom für Psychosomatische Medizin
Höhenstraße 5
6020
Innsbruck
Bundesland: Tirol
Region / Bezirk: Innsbruck
Telefon: 0512 / 390 423
Fax: 0512 / 251 752
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Verrechnung - Kassen:
Wahlarzt-Basis
Fremdsprachen:
Englisch, Französisch
Termine
Termine und Ordinationszeiten
- Um ohne Zeitdruck Untersuchungen und ausführliches Beratungsgespräch für meine Patient/Innen zu ermöglichen, ist eine TERMINVEREINBARUNG UNBEDINGT NOTWENDIG.
- Derzeit sind Ordinationstermine innerhalb 7 Tage möglich. Für Akutfälle ist sofort ein Termin möglich, wobei ebenfalls eine telefonische Voranmeldung notwendig ist.
- Terminvereinbarung: Telefon (0512) 390 423
Ordinationszeiten
| Montag: |
18:00 bis 20:00 Uhr |
| Dienstag: |
14:00 bis 20:00 Uhr |
| Mittwoch: |
14:00 bis 20:00 Uhr |
| Donnerstag: |
18:00 bis 20:00 Uhr |
| Freitag:: |
14:00 bis 20:00 Uhr |
Leistungen
Diagnose und BehandlungIm Vordergrund meiner ärztlichen Tätigkeit steht das vertrauensvolle Gespräch mit der Patientin oder dem Patienten. Nach einer exakten Untersuchung und Diagnosestellung ist gegebenenfalls eine ärztliche Behandlung notwendig:
- ärztliches Beratungsgespräch
Spezialgebiete - Störungen - Krankheiten
Depression
- Gekennzeichnet sind Depressionen durch Bedrücktheit, Pessimismus und Freudlosigkeit. Ebenso können sich Energiemangel, innere Unruhe oder Verlangsamung, Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten und Appetitstörungen zeigen.
- Depression ist ein Krankheitszustand und erfordert eine spezielle Behandlung.
Angsstörungen
- Angsterkrankungen gehören weltweit zu den häufigsten psychiatrischen Störungen. Angsterkrankungen haben eine Vielzahl körperlicher und psychischer Symptome und treten häufig im Zusammenhang mit einer Depression auf. Häufige Formen von Angsterkrankungen sind:
- Phobien (Angst mit bestimmten Auslösern - z.b. Flugzeug, Brücken)
- Panikattacken (Plötzlich auftretende Angstattacken ohne erkennbare Auslöser)
- Generalisierte Angsterkrankung (mehr oder weniger Dauerangst ohne erkennbare Auslöser)
Schmerzstörungen
ADHS - Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperaktivitätssyndrom
- ADHS bzw. ADS, so wird eine, schon im Kindesalter beginnende, psychische Störung genannt. Symptome sind Aufmerksamkeitsschwäche, impulsives Verhalten und manchmal auch Hyperaktivität.
- Nicht jedes unaufmerksame, zappelige, Kind ist hyperaktiv bzw. hat ADHS! Vielleicht ist es eben nur sehr verspielt, lebendig, lebhaft und reizoffen. Auch kann das Verhalten ganz andere, vielfältige Ursachen haben. Daher ist eine genaue ärztliche Abklärung notwendig.
Suchterkrankungen
Posttraumatische Belastungsstörung
Persönlichkeitsstörung
Kosten?
Informationen über Wahlarztsystem
Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.
Das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung ist jedenfalls verantwortlich für die starke Zunahme an Wahlarztordinationen, da es von den Kassenärzten nicht ausreichend befriedigt werden kann.
Die Vorteile des Wahlarztes?
Die Gründe, weshalb Patienten einen Wahlarzt aufsuchen, sind unterschiedlich. Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist mit dem Faktor „Zeit" verbunden. Dies bezieht sich sowohl auf die Untersuchungszeit ("der Arzt hat Zeit für mich") wie auch die Wartezeit in der Ordination oder auf einen Termin.
- Wahlärzte haben ausreichend Zeit für das Arzt-Patient-Gespräch.
- Wahlärzte haben ausreichend Zeit für die Untersuchung und Befundbesprechung.
- Flexible Ordinationszeiten und kurzfristige Termine.
- Nahezu keine Wartezeiten in der Ordination.
- Sie haben freie Arztwahl und wählen den Arzt ihres Vertrauens.
- Wahlärzte sind in allen Fachgebieten vertreten, auch in jenen, in denen es keine Kassenärzte gibt.
- Wahlärzte bieten auch Leistungen an, die im Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind.
Was kostet der Wahlarzt
Wahlärzte haben die Möglichkeit Ihre Honorare frei zu bestimmen. Scheuen Sie sich nicht, den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.
Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Jeder Patient hat aber die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen. Er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für die selbe Leistung erhält.
Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie bzw. komplementärmedizinische Leistungen, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
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