|
KLINIKEN - SPEZIALISTEN - INSTITUTIONEN
Dr. Rainer DvoranKontaktDr. Rainer Dvoran
Ordination im Gesundheitszentrum PurkersdorfFacharzt für Kinder- und Jugendheilkunde; ÖAK-Diplom: Ernährungsmedizin Bachgasse 4 / Top 7 3002 Purkersdorf Bundesland: Niederösterreich Region / Bezirk: Wien Umgebung Telefon: 02231 / 63 303 Fax: 02231 / 63 309 Mobil-Tel.: 0664/450 78 84 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Verrechnung - Kassen: Wahlarzt-Basis Fremdsprachen: Englisch
TermineTerminvereinbarung:Um ohne Zeitdruck Untersuchungen und ein ausführliches Beratungsgespräch für meine Patient/Innen zu ermöglichen, ersuche ich um telefonische Terminvereinbarung.Ordinationsassistentin Frau Verena Schuhmeier:
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!Ordinationszeiten:
Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung möglich.Behindertengerechter Zugang zur Ordination.ExpertiseZusätzliche spezielle Ausbildung
LeistungenLeistungsangebot in der Ordination
Kosten?Informationen über WahlarztsystemEin Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.Das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung ist jedenfalls verantwortlich für die starke Zunahme an Wahlarztordinationen, da es von den Kassenärzten nicht ausreichend befriedigt werden kann. Die Vorteile des Wahlarztes?Die Gründe, weshalb Patienten einen Wahlarzt aufsuchen, sind unterschiedlich. Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist mit dem Faktor „Zeit" verbunden. Dies bezieht sich sowohl auf die Untersuchungszeit ("der Arzt hat Zeit für mich") wie auch die Wartezeit in der Ordination oder auf einen Termin.
Was kostet der WahlarztWahlärzte haben die Möglichkeit Ihre Honorare frei zu bestimmen. Scheuen Sie sich nicht, den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Jeder Patient hat aber die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen. Er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für die selbe Leistung erhält. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie bzw. komplementärmedizinische Leistungen, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
|
Experten-Suche |
||||||||||||||||||||
